Kleinunternehmergrenze 2025 / 2026 — die Zahlen
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen für die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG:
- Vorjahresumsatz: maximal 25.000 € (netto) — angehoben von vorher 22.000 €.
- Laufender Jahresumsatz: maximal 100.000 €. Wird diese Grenze überschritten, entfällt die Regelung sofort.
- Bei Gründung: Ohne volles Vorjahr zählt der voraussichtliche Umsatz des ersten Jahres — er darf 25.000 € nicht übersteigen.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich?
Eher ja, wenn …
- du überwiegend Privatkunden (B2C) hast — für sie zählt der Bruttopreis, und der ist bei dir niedriger.
- du wenig Betriebsausgaben mit Mehrwertsteuer hast.
- du den geringeren bürokratischen Aufwand schätzt (keine USt-Voranmeldung).
Eher nein, wenn …
- deine Kunden vor allem Geschäftskunden (B2B) sind, die die Vorsteuer ohnehin ziehen.
- du hohe Anschaffungen planst — dann sparst du mit dem Vorsteuerabzug bares Geld.
Mehr Details findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung 2025.