Steuern

Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Umsatzgrenze, §19 UStG und was sich geändert hat

Billwise Redaktion · 12. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer in Deutschland selbstständig arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, musst keine USt-Voranmeldungen abgeben und hast deutlich weniger bürokratischen Aufwand als regulär besteuerte Unternehmen.

Der Preis dafür ist einfach erklärt: Du kannst keine Vorsteuer auf deine Betriebsausgaben geltend machen. Kaufst du einen Laptop für 1.190€ (inkl. 190€ MwSt.), bleibst du auf den 190€ Steuer sitzen — ein Regelunternehmer würde sie sich vom Finanzamt zurückholen.

Für viele Freelancer, Berater und Solo-Selbstständige mit überschaubaren Ausgaben ist die Kleinunternehmerregelung trotzdem die bessere Wahl — weil sie Kunden günstigere Preise bietet oder schlicht die eigene Marge erhöht.

Bill, der KI-Steuerberater in Billwise, kennt die Kleinunternehmerregelung in- und auswendig — und erklärt dir direkt in der App, ob sie für deinen Fall passt.

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Neue Umsatzgrenze 2025 — was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Kleinunternehmer Umsatzgrenze: Der Vorjahresumsatz darf maximal 25.000€ (netto) betragen. Bisher lag diese Grenze bei 22.000€ — die Anhebung um 3.000€ ist eine direkte Reaktion auf gestiegene Kosten und soll mehr Kleinstunternehmer entlasten.

Konkret: Wer im Jahr 2024 unter 25.000€ Umsatz gemacht hat, darf die Regelung in 2025 anwenden. Zusätzlich gilt eine laufende Grenze von 100.000€ im aktuellen Kalenderjahr — wird diese überschritten, entfällt die Regelung sofort, auch mitten im Jahr.

Neue EU-weite Regelung ab 2025

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285 kommt ab 2025 auch eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung. Deutsche Unternehmen können die Steuerbefreiung damit auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen — sofern der gesamte EU-weite Jahresumsatz 100.000€ nicht übersteigt. Wer das nutzen möchte, muss sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen.

Für die meisten deutschen Kleinunternehmer ist das erstmal nur relevant, wenn sie aktiv Leistungen ins EU-Ausland verkaufen. Wer rein national tätig ist, profitiert schlicht von der erhöhten Inlandsgrenze.

Zusammenfassung der Grenzen ab 2025

Kleinunternehmer-Rechnung richtig ausstellen

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ganz normal aus — mit einer wichtigen Pflichtangabe: Du musst auf jeder Rechnung explizit darauf hinweisen, dass du keine Umsatzsteuer berechnest. Fehlt dieser Hinweis, kann es Probleme mit dem Finanzamt geben.

Pflichtangabe auf jeder Kleinunternehmer-Rechnung (§19 UStG):

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben."

Weitere Pflichtangaben sind dieselben wie bei jedem anderen Unternehmen: vollständiger Name und Anschrift beider Parteien, Rechnungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum und der Nettobetrag. Da keine Steuer ausgewiesen wird, entfällt die separate Zeile für den Steuerbetrag.

Wichtig: Weise niemals einen Umsatzsteuerbetrag auf deiner Rechnung aus, solange du Kleinunternehmer bist. Tust du es doch — auch versehentlich — schuldest du dem Finanzamt diese Steuer, ohne sie vom Kunden einfordern zu können.

Wann lohnt sich die Regelbesteuerung statt Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung ist nicht für jeden die beste Wahl. Es gibt Situationen, in denen ein Wechsel zur Regelbesteuerung finanziell sinnvoller ist — auch wenn du die Umsatzgrenzen noch nicht überschreitest. Du kannst jederzeit zur Regelbesteuerung optieren, bist dann aber für 5 Jahre daran gebunden. Das will überlegt sein.

Regelbesteuerung lohnt sich wenn…

Kleinunternehmer lohnt sich wenn…

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung 2025 wird attraktiver: Mit der angehobenen Grenze auf 25.000€ Vorjahresumsatz können mehr Selbstständige von der vereinfachten Besteuerung profitieren. Wer bisher knapp über der alten 22.000€-Grenze lag, sollte prüfen, ob er jetzt wieder in Frage kommt.

Entscheidend bleibt aber immer die eigene Situation: Kundenstruktur, Investitionspläne und Umsatzentwicklung bestimmen, ob Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung langfristig besser ist. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Check beim Steuerberater.

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