Steuern

Homeoffice von der Steuer absetzen: Pauschale oder anteilige Miete?

Billwise Redaktion · 12. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Du arbeitest von zu Hause und fragst dich: Was kann ich eigentlich von der Steuer absetzen – und lohnt sich die Pauschale oder doch lieber die anteilige Miete? Gute Frage. Als Selbstständiger hast du hier zwei Wege, und welcher mehr bringt, hängt von deiner Wohnsituation ab. Dieser Artikel zeigt dir beide Optionen mit konkreten Zahlen.

Die Homeoffice-Pauschale 2025: 6 € pro Tag

Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert. Du kannst für jeden Arbeitstag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, pauschal 6 € pro Tag geltend machen – bis zu einem Maximum von 1.260 € pro Jahr, was 210 Arbeitstagen entspricht.

Das Schöne daran: Du brauchst kein separates Arbeitszimmer. Es reicht, dass du tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast. Ein Küchentisch zählt genauso wie ein Schreibtisch im Schlafzimmer. Belege musst du keine sammeln – die Pauschale gilt ohne Nachweise für die tatsächlichen Kosten.

Für viele Selbstständige in kleinen Wohnungen ist das die einfachste Lösung. 210 Tage × 6 € = 1.260 € weniger zu versteuerndes Einkommen – ohne Aufwand.

Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale und die anteilige Raummiete schließen sich gegenseitig aus. Du kannst nur eine der beiden Varianten wählen. Welche sich mehr lohnt, hängt von deiner Miete und der Wohngröße ab.

Dediziertes Arbeitszimmer: So berechnest du den Anteil

Hast du ein eigenes Zimmer, das du nahezu ausschließlich beruflich nutzt, kannst du die anteiligen Wohnkosten als Betriebsausgabe abziehen. Das Finanzamt akzeptiert den Begriff „nahezu ausschließlich" als etwa 90 % berufliche Nutzung. Ein Zimmer, in dem auch das Gästebett steht, fliegt raus.

Die Berechnung ist simpel: Du ermittelst den prozentualen Flächenanteil deines Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche und wendest diesen Prozentsatz auf alle absetzbaren Kosten an.

Beispiel: Dein Arbeitszimmer ist 15 m² groß, die Gesamtwohnung 100 m². Das ergibt einen Anteil von 15 %. Auf alle Wohnkosten wendest du dann 15 % an.

Rechenbeispiel: 15 m² Arbeitszimmer in 80 m² Wohnung

Anteil: 15 ÷ 80 = 18,75 %

Kaltmiete: 1.200 €/Monat × 12 = 14.400 €/Jahr
Davon 18,75 % = 2.700 € absetzbar

Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser): 200 €/Monat × 12 = 2.400 €/Jahr
Davon 18,75 % = 450 € zusätzlich absetzbar

Gesamt: ca. 3.150 € Betriebsausgaben pro Jahr – deutlich mehr als die Homeoffice-Pauschale von max. 1.260 €.

Bei Eigentum funktioniert das genauso – nur nimmst du statt der Miete die anteiligen Finanzierungskosten, Abschreibungen und Nebenkosten.

Was kannst du als Homeoffice-Kosten absetzen?

Wenn du ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hast, kannst du folgende Kosten anteilig geltend machen:

Büromöbel und Arbeitsmittel (Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Drucker) kannst du übrigens zusätzlich zu den Raumkosten absetzen – die sind nicht Teil der anteiligen Berechnung, sondern werden separat als Betriebsausgaben eingetragen.

Homeoffice-Pauschale vs. anteilige Miete: Wann lohnt sich was?

Die Entscheidung ist reine Mathematik. Hier die Faustregel:

Als Richtwert: Bei einer Kaltmiete von 800 €/Monat und einem 12 %-Anteil (etwa 12 m² in einer 100 m²-Wohnung) landest du bei rund 1.152 € pro Jahr – knapp unter der Pauschale. Ab ca. 1.000 € Kaltmiete mit einem vernünftigen Arbeitszimmer-Anteil übertrifft die anteilige Miete die Pauschale fast immer.

Kleiner Tipp: Beide Varianten für das aktuelle Jahr durchrechnen und die bessere Option in der Steuererklärung wählen. Das Finanzamt akzeptiert beide Methoden, du musst dich nur für eine entscheiden.

Homeoffice in der EÜR eintragen

Als Selbstständiger oder Freiberufler trägst du die Homeoffice-Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ein, konkret in der Anlage EÜR deiner Steuererklärung.

Homeoffice-Pauschale

Die Pauschale trägst du unter „Sonstige Betriebsausgaben" ein (Zeile 62 in der Anlage EÜR, je nach Formularjahr kann die Zeile leicht abweichen). Bezeichnung: „Homeoffice-Pauschale" mit Anzahl der Arbeitstage und dem Betrag.

Anteilige Raumkosten

Bei einem anerkannten Arbeitszimmer trägst du die Kosten ebenfalls unter „Sonstige Betriebsausgaben" ein – aufgeteilt nach Kostenart (Miete, Strom, etc.) oder als Gesamtbetrag mit Vermerk „häusliches Arbeitszimmer". Bewahre alle Belege mindestens 10 Jahre auf.

Wichtig: Das Finanzamt kann eine Skizze der Wohnung mit eingezeichnetem Arbeitszimmer anfordern, um die Flächenangaben zu prüfen. Halte Grundriss oder Mietvertrag mit Zimmeraufteilung bereit.

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