Buchhaltung

EÜR erstellen: Schritt-für-Schritt Anleitung für Selbstständige 2025

Billwise Redaktion · 12. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit

Du bist selbstständig und das Steuerjahr neigt sich dem Ende zu — jetzt kommt die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR). Für viele Selbstständige klingt das einschüchternd, dabei ist die EÜR im Vergleich zur doppelten Buchführung die deutlich einfachere Variante. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, was die EÜR ist, wer sie machen muss und wie du sie richtig erstellst.

Was ist die EÜR — und wer muss sie machen?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Prinzip ist denkbar simpel: Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Diesen Gewinn meldest du dem Finanzamt als Grundlage für die Einkommensteuer.

Die EÜR ist für dich die richtige Methode, wenn du:

Überschreitest du die genannten Grenzen, fordert dich das Finanzamt zur Bilanzierung auf. Für die meisten Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer ist die EÜR jedoch der Standardfall.

EÜR vs. Bilanzierung: Was ist der Unterschied?

Bei der Bilanzierung (doppelte Buchführung) wird jede Transaktion doppelt erfasst. Du erstellst eine Bilanz mit Aktiva und Passiva sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Das ist aufwendig und in der Regel Pflicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder größere Gewerbebetriebe.

Die EÜR dagegen arbeitet nach dem Zufluss-/Abflussprinzip: Es zählt, wann Geld tatsächlich auf deinem Konto ein- oder abfließt — nicht wann du eine Rechnung gestellt oder erhalten hast.

Zufluss-/Abflussprinzip einfach erklärt: Du stellst eine Rechnung am 28. Dezember 2025. Dein Kunde zahlt erst am 5. Januar 2026. Diese Einnahme zählt für das Steuerjahr 2026 — nicht für 2025. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf deinem Konto, nicht das Rechnungsdatum.

Das macht die EÜR besonders praktisch: Du musst keine offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten separat verwalten. Was gezahlt wurde, zählt.

Was gehört in die EÜR? Einnahmen und Ausgaben im Überblick

Einnahmen

Als Einnahmen zählen alle Geldflüsse, die du in deiner selbstständigen Tätigkeit erhalten hast — nach dem Zufluss-/Abflussprinzip:

Ausgaben (Betriebsausgaben)

Auf der Ausgabenseite setzt du alle Kosten ab, die betrieblich veranlasst sind:

Abschreibungen (AfA)

Wirtschaftsgüter, die mehr als 800 Euro netto kosten (z.B. Laptop, Kamera, Maschinen), werden nicht sofort vollständig abgesetzt, sondern über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA = Absetzung für Abnutzung). Ein Laptop mit 3 Jahren Nutzungsdauer und 1.200 Euro Kaufpreis ergibt beispielsweise 400 Euro AfA pro Jahr.

Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sind sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) — diese kannst du im Jahr der Anschaffung sofort vollständig als Betriebsausgabe absetzen.

Schritt-für-Schritt: EÜR richtig erstellen

So gehst du strukturiert vor, wenn du deine EÜR für ein Steuerjahr erstellst:

  1. Alle Einnahmen zusammenstellen: Sammle alle bezahlten Rechnungen und sonstigen Einnahmen des Jahres. Denk ans Zufluss-/Abflussprinzip — nur was auf deinem Konto eingegangen ist, zählt für dieses Jahr.
  2. Alle Betriebsausgaben erfassen: Geh deine Kontoauszüge und Belege durch. Sortiere nach Kategorien (Büro, Fahrtkosten, Software etc.) für einen klaren Überblick.
  3. Belege aufbewahren: Jede Ausgabe braucht einen Beleg. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre. Digitale Belege sind erlaubt, müssen aber unveränderbar gespeichert sein.
  4. Abschreibungen berechnen: Prüfe, welche Wirtschaftsgüter du angeschafft hast. Teile den Kaufpreis durch die Nutzungsdauer laut AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
  5. Privat- und Betriebskonto trennen: Mische nie Privates und Betriebliches auf einem Konto. Das spart enormen Aufwand bei der Zuordnung und verhindert Fehler.
  6. Gewinn berechnen: Einnahmen minus Betriebsausgaben minus AfA ergibt deinen Gewinn. Auf diesen Betrag wird deine Einkommensteuer berechnet.
  7. Anlage EÜR ausfüllen: Trag alle Werte in die offizielle Anlage EÜR ein und übermittle sie elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt.

Billwise erfasst deine Einnahmen, Ausgaben und Fahrtkosten das ganze Jahr automatisch — und erstellt deine EÜR auf Knopfdruck.

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Häufige Fehler bei der EÜR und wie du sie vermeidest

Diese Fehler passieren Selbstständigen bei der Einnahmenüberschussrechnung besonders oft:

EÜR an ELSTER übermitteln: So geht's

Seit 2017 muss die EÜR verpflichtend elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt werden — eine Papierversion wird nicht mehr akzeptiert. Das offizielle Formular heißt Anlage EÜR und ist Teil der jährlichen Einkommensteuererklärung.

So läuft die Übermittlung ab:

  1. ELSTER-Konto anlegen (elster.de) — einmalig, mit deiner Steuernummer. Das Aktivierungszertifikat per Post dauert ca. 2 Wochen, also frühzeitig beantragen.
  2. Einkommensteuererklärung öffnen — in "Mein ELSTER" unter "Formulare" die Einkommensteuer auswählen.
  3. Anlage EÜR aufrufen — erscheint automatisch, sobald du im Hauptformular selbstständige Tätigkeit angibst.
  4. Werte eintragen — Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, AfA, Fahrtkosten etc. in die entsprechenden Felder.
  5. Prüfen und einreichen — ELSTER prüft auf Plausibilität und zeigt Hinweise bei ungewöhnlichen Werten. Danach elektronisch übermitteln.

Alternativ kannst du Buchhaltungssoftware nutzen, die deine Daten direkt in die Anlage EÜR überführt. Das spart Zeit und reduziert Tippfehler auf ein Minimum.

Abgabefrist: Die Einkommensteuererklärung (inkl. EÜR) ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Mit Billwise führst du deine Buchhaltung das ganze Jahr laufend — Einnahmen, Ausgaben, Fahrtkosten, Abschreibungen. Am Jahresende ist deine EÜR fertig und bereit zur Übertragung an ELSTER.

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